Grillen auf dem Balkon – was darfst du?

Mit Beginn der Grillsaison holen viele ihren Grill aus dem Keller und freuen sich auf einen netten Grillabend auf dem Balkon. Doch aufgepasst: Ist Grillen auf dem Balkon erlaubt? Was gibt es zu beachten? Und was kannst du tun, wenn die Nachbarn sich beschweren? Hier erfährst du, was du beim Grillen auf den Balkon beachten solltest.

Welche gesetzlichen Vorschriften gibt es?

Mit den milden Temperaturen steigt die Freude auf Steaks und Würstchen vom Grillrost. Bei einem gemütlichen Abend mit Familie und Freunden auf dem Balkon darf der Grill nicht fehlen. Ist Grillen auf dem Balkon denn erlaubt? Laut Mietrecht darfst du in der Regel auf dem Balkon grillen, da es dein Privatrecht ist. Es spielt keine Rolle, ob du deinen Elektro- oder Gasgrill oder einen Holzkohlegrill verwendest. Trotz allem gibt es Regeln und die wichtigste Regel lautet: Rücksicht auf die anderen Hausbewohner nehmen! Um einen Nachbarschaftsstreit zu verhindern, empfehle ich dir, einen Gas- oder Elektrogrill auf dem Balkon zu nutzen, da deutlich weniger Rauch entsteht.

Eine Ausnahme beim Grillen auf dem Balkon gibt es: Steht ein ausdrückliches Grillverbot auf dem Balkon im Mietvertrag, musst du dich an die Regel halten. Gleiches gilt, wenn das Verbot nachträglich in den Mietvertrag aufgenommen und von dir unterschrieben wird. Solltest du trotz bestehendem Verbot auf dem Balkon grillen, riskierst du eine Abmahnung und im schlechtesten Fall die Kündigung des Mietverhältnisses. Wenn du im Sommer den Grill rausholen und deine Freunde einladen willst, solltest du demzufolge zuerst einen Blick in den Mietvertrag werfen!

Tipps zum richtigen Grillen auf dem Balkon

Einen Streit mit den Nachbarn umgehst am ehesten, wenn du diese im Vorfeld über das Grillen auf dem Balkon informierst. Mit einem Elektro- oder Gasgrill kannst du eine starke Rauchentwicklung vermeiden, da der Rauch gerne in die umliegenden Wohnungen zieht. Willst du auf jeden Fall einen Holzkohlegrill verwenden, solltest du sparsam mit dem Grillanzünder umgehen und ausschliesslich trockenes Holz verwenden. Beim Fleischwenden darf die Grillzange nicht fehlen, da eine Gabel zu tropfendem Fleischsaft und somit zu Qualm führt. Wenn du den Grill auf dem Balkon so aufstellst, dass keine Rauchbelästigung entsteht, umgehst du in der Regel auch den Nachbarschaftsstreit.

Was tun bei Beschwerden?

Sollten sich die Nachbarn trotz Rücksichtnahme beschweren, führe ein vernünftiges Gespräch und zeige Verständnis. Wenn du ein kaltes Bier und eine gegrillte Wurst spendierst, drücken die Hausbewohner oftmals ein Auge zu und reichen keine Beschwerde bei der Hausverwaltung ein.